Die AGR weist in ihrer Stellungahme darauf hin, dass gerade in Natura 2000 oder FFH-Gebieten ein klimagerechter Waldumbau dringend notwendig ist. Auch strafrechtlich muss klar geregelt sein, dass eine reguläre Waldbewirtschaftung im Sinne einer guten fachlichen Praxis jederzeit ohne Auflagen möglich sein muss. Bei kleineren Übertretungen darf nicht gleich das scharfe Schwert des Strafrechts gezückt werden, dafür gibt es immer die Möglichkeiten Ordnungswidrigkeiten festzustellen und zu ahnden. Im Referentenentwurf zur Umsetzung der EU-Richtlinie geht Deutschland in mehreren Punkten über die Anforderungen aus Brüssel hinaus und verzichtet an entscheidenden Stellen strafmildernde Aspekte mit in die Gesamtbeurteilung einfließen zu lassen. Insgesamt unterliegen 17% der Waldfläche in Deutschland dem Natura-2000 Standard, es ist somit eine nicht unerhebliche Fläche potenziell betroffen.
Die AGR Stellungnahme können Sie im Bereich der AG Rohholz im HDH Newsbereich abrufen.