Ein europaweit einheitlicher Rahmen für die Berechnung des Treibhauspotenzials von Gebäuden ist ein zentraler Baustein für das klimaneutrale Bauen der Zukunft. Wenn Neubauten über ihren gesamten Lebenszyklus vergleichbar bewertet werden können, stärkt das nicht nur die Transparenz, sondern schafft auch verlässliche Grundlagen für politische Entscheidungen, Investitionen und Planungsprozesse. Die Ökobilanzierung als materialunabhängiger Ansatz kann zu einem effektiven Klimainstrument werden, wenn sie wissenschaftlich fundiert, konsistent und praxisnah ausgestaltet ist. Gerade für den Holzbau, der durch die Speicherung biogenen Kohlenstoffs und durch seine günstigen Lebenszykluseigenschaften bereits heute hervorragend dasteht, bietet ein solcher Rahmen große Chancen. Voraussetzung ist jedoch, dass die Methoden korrekt angewendet und die spezifischen Stärken von Holz sachgerecht abgebildet werden.
Vor diesem Hintergrund hat der HDH eine Stellungnahme zum aktuellen Rechtsaktentwurf der Europäischen Kommission eingereicht. Darin wird das Ziel eines harmonisierten Berechnungsrahmens gemäß der überarbeiteten EPBD begrüßt und zugleich zentrale Anforderungen formuliert, damit das Verfahren wissenschaftlich solide und praxistauglich wird.
Wesentliche Punkte der HDH-Stellungnahme
Ein EU-weiter Rahmen kann nur funktionieren, wenn er auf etablierten Normen wie EN 15978 und EN 15804 basiert. Dabei sind das Global Warming Potential (GWP) der Herstellungs- und Nutzungsphase separat voneinander auszuweisen.
Für Holzbau ist es essenziell, dass GWP-fossil und GWP-biogen gemäß EN 15804 getrennt ausgewiesen und der gespeicherte biogene Kohlenstoff klar dargestellt werden. Die Kohlenstoffspeicherung in Holzbauwerken ist ein wesentlicher Klimabeitrag und muss in der EU-Methodik korrekt verankert sein.
EN-15804-konforme EPDs und CPR-konforme DoPCs müssen in allen EU-Mitgliedstaaten gegenseitig anerkannt werden. Zusätzliche nationale Hürden würden Vergleichbarkeit und Marktzugang erschweren.
Eine intensive Abstimmung mit der CPR, der CRCF-Verordnung, dem Level(s)-Rahmen und der EU-Taxonomie ist unverzichtbar. Nur so entsteht ein konsistentes, marktakzeptiertes europäisches Gesamtbild, das Planungssicherheit schafft.
Die komplette Stellungnahme finden Sie hier: Button zum pdf.