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Kurz vor Torschluss: Umweltministerium will Nutzungsverbote im Wald fördern

Dass in der aktuellen Wirtschaftslage mit Steuergeldern der Gesellschaft der Rohstoff Holz in dieser langfristig entzogen wird und auch ein aktiver Waldumbau so verhindert wird, kann nur als skandalös bezeichnet werden.

22.01.2025




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Kurz vor Torschluss: Umweltministerium will Nutzungsverbote im Wald fördern

Dass in der aktuellen Wirtschaftslage mit Steuergeldern der Gesellschaft der Rohstoff Holz in dieser langfristig entzogen wird und auch ein aktiver Waldumbau so verhindert wird, kann nur als skandalös bezeichnet werden. Am 23.12.2024 veröffentlichte das BMUV ein weiteres Förderelement aus dem Fundus des "Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz (ANK)" mit Fokus auf dem Wald. 

Das sind die Informationen im Überblick:

Das Förderprogramm richtet sich an private und kommunale Waldbesitzer und fördert in zwei Modulen Maßnahmen im Wald.  


Flächen nach Modul A müssen für die Förderung bestimmten Kriterien genügen, manche müssen von Beginn an vorliegen, andere innerhalb eines bestimmten Zeitraums bzw. der Bindungsfrist von 20 Jahren erreicht werden. Sie umfassen Baumartenzusammensetzung, Verjüngung, Totholzanteil, Bodenbefahrung und andere. Ein Kriterium ist ab einer Größe von 20ha das Unterbleiben der Holznutzung auf 5% der Antragsfläche. 

Die Möglichkeit zur Antragstellung wird voraussichtlich im zweiten Quartal 2025 gegeben sein. Mit der Umsetzung des Förderverfahrens wird die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) beauftragt. Für die Förderrichtlinie stehen nach aktueller Finanzplanung bis zu 10 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. Die Förderung ist auf bis zu 20 Jahre angelegt. Die maximale Flächenförderung beträgt 240 EUR/ha und Jahr. Sie setzt sich zusammen aus Teilzahlungen für das Erfüllen einzelner Modulkriterien. 

 

Modul B ist ein Zusatzmodul und kann als Zusatzförderung innerhalb bereits nach A oder nach dem alten Klimaangepassten Waldmanagement-Programm geförderter Flächen beantragt werden. Hier können entweder alte Laubwald-Teilflächen aus der Nutzung genommen werden (mehr als 70% Laubwaldanteil, min. 120 Jahre Durchschnittsalter) oder Kalamitätsflächen, wenn dort 50 des Vorrats in Totholzvorräte überführt werden. 
Noch unklar ist das Verbringen von Verwendungsnachweisen. Hier soll es zwar einen Nachweis mittels eines Zertifizierungssystems geben müssen (das BMUV verweis auf FSC), aber wie der genau aussieht, ist noch offen. 
In 2023 und 2024 hatten für das Programm "Klimaangepasstes Waldmanagement" insgesamt 250 Mio. EUR zur Verfügung gestanden, inzwischen sind die Fördermittel dafür aber erschöpft und ein Antragsstopp wurde verhängt. 

 

Die zweite neue Förderrichtlinie aus dem Kreis des Aktionsprogramms Natürlicher Klimaschutz ist das Programm KlimaWildnis. Aus öffentlichen Mitteln soll in großem Umfang der Ankauf von Wald zu 100% gefördert werden, sofern er dauerhaft aus der Nutzung genommen wird. 

 

Gefördert werden konkret: 
• der Ankauf von geeigneten Flächen mit einer Mindestgröße von 50 ha. 
• der Ankauf von mindestens 100-jährigen Laubwaldflächen, Waldflächen mit langer Habitatkontinuität, Flächen in Seen, Mooren und Auen sowie Flächen an Küsten mit einer Mindestgröße von 25 ha. 
• der Ankauf von kleineren Flächen zur Arrondierung oder Erweiterung von geeigneten Flächen, die (perspektivisch) dauerhaft für die eigendynamische Entwicklung gesichert sind (resultierende Gesamtflächengröße mindestens 50 bzw. 25 ha). In Einzelfällen können auch Flächen erworben werden, die als Tauschflächen für Arrondierungs- oder Erweiterungsflächen im obigen Sinne verwendet werden sollen. 
• auf Flächen der öffentlichen Hand in begründeten Einzelfällen der Ankauf des Nutzungsrechts oder der finanzielle Ausgleich für den dauerhaften Nutzungsverzicht. 
• Die maximale geförderte Flächengröße pro Jahr beträgt 1.000ha 

 

Der Verzicht auf die Bewirtschaftung wird beim Erwerb im Grundbuch eingetragen. Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und von diesen beauftragte Zweckverbände und Organisationen, weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie gemeinnützige Organisationen mit entsprechend dieser Richtlinie einschlägigen satzungsgemäßen Zielen. 

Die Flächen werden nach dem Verkehrswert bemessen. Die genaue Höhe der Gesamtfördermittel ist noch nicht bekannt, die bereits bewilligten Haushaltsmittel lassen aber einen zweistelligen bis dreistelligen Millionenbetrag annehmen. Das Programm soll noch bis Dezember 2027 laufen. 

In der Förderrichtlinie heißt es dazu: 
"Dauerhaft aus der Nutzung genommene Flächen, insbesondere Wälder und Moore aber auch weitere Ökosysteme stellen mittel- und langfristig effektive Kohlenstoffspeicher und –senken dar." 

Dass in der aktuellen Wirtschaftslage mit Steuergeldern der Gesellschaft der Rohstoff Holz in dieser langfristig entzogen wird und auch ein aktiver Waldumbau so verhindert wird, kann nur als skandalös bezeichnet werden. 





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