Von 36 Seiten Vorschriften runter auf 21. Der HDH hat erreicht, dass die neuen Arbeitsschutzrichtlinien für Holzlogistik ein einigermaßen schlankes Regelwerk werden. Mit konstruktiver Kritik und Änderungsanträgen haben wir Mehrkosten für die Unternehmen verhindert. Ursprünglich sollte auf jedem Holzplatz jemand zur „Wetterbeobachtung“ abgestellt werden.
Mit der Veröffentlichung der ASR A5.1 („Arbeitsstätten im Freien“) am 28. August 2025 ist es gelungen: Statt komplizierter Vorgaben liegt nun ein schlankes, praxistaugliches Regelwerk vor. Möglich wurde das durch gezielte Änderungsvorschläge, die viele unnötige Hürden aus dem Entwurf entfernt haben. So kann auf Baustellen nun gearbeitet werden, anstatt permanent Wetterdaten zu erfassen. Die ASR A5.1 ist damit ein Beispiel dafür, wie konstruktive Kritik Bürokratie und Mehrkosten verhindert – und echten Mehrwert für die betriebliche Praxis schafft.
Während der ursprüngliche Entwurf mit 36 Seiten völlig überfrachtet war, umfasst die finale Fassung nur noch 21 Seiten. Viele schwer umsetzbare Vorgaben, die in der Praxis kaum handhabbar gewesen wären, wurden gestrichen oder in Empfehlungen ausgelagert.
„Hans-Guck-in-die-Luft“ auf dem Holzplatz
Im Entwurf sollten auf fünf Seiten komplizierte Berechnungen zum „Gefährdungsfaktor Hitze“ angestellt werden – mit Korrekturfaktoren und detaillierten Rechenwegen, die letztlich nur zu simplen Schlussfolgerungen führten wie „für Schatten sorgen“ oder „ausreichend Getränke bereitstellen“.
Hinzu kam die absurde Idee, drei Intensitätsstufen für Hagel einzuführen und diese sogar noch in Unterkategorien nach Zentimetergröße der Hagelkörner zu differenzieren. Für Arbeitsplätze im Freien hätte das bedeutet, dass ein „Hans Guck-in-die-Luft“ permanent die Bewölkungssituation beobachten, Wetterdaten erfassen und dokumentieren muss – anstatt sich auf den eigentlichen Bauprozess zu konzentrieren zu können. Solche Vorgaben wurden in der finalen Fassung konsequent gestrichen.
Die neue ASR konzentriert sich auf wesentliche Gefährdungen wie UV-Strahlung, Niederschlag, Windkräfte sowie Gewitter und Blitzschlag. Themen wie Hitze und Kälte werden in zwei eigenständigen Empfehlungen behandelt, die Unternehmen klare, aber realistisch umsetzbare Orientierung bieten.
Betroffen von der ASR A5.1: Baustellen und Holzlogistik / Umschlagplätze
→ LKW-Beladung, Containerumschlag, Lagerung im Freien, Rangierflächen.
Sägewerke und Holzlager
→ Offene Sägehallen, Trocknungshöfe, Schnittholzlager, wo Beschäftigte dauerhaft tätig sind.
Bau- und Montageplätze außerhalb klassischer Baustellen
→ Montage von Holzelementen auf Fertigteilplätzen, temporäre Vorfertigungsflächen im Freien.
Werkhöfe und Betriebshöfe
→ Abstell- und Serviceflächen für Maschinen, Instandhaltung im Freien.
Recycling- und Rückbauplätze
→ Sortierung und Bearbeitung von Holz im Freien.