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Welche Adresse hat der Wald?

Keine Deklarationspflichten mehr für nachgelagerte Unternehmen? Das hörte sich in der Pressemitteilung der Kommission am 21.10.25 auf den ersten Blick sehr gut an. Die Euphorie weicht jetzt leider der Ernüchterung - Die Kommission versucht offenbar einfac

23.10.2025

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Leonhard Mertens
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Keine Deklarationspflichten mehr für nachgelagerte Unternehmen? Das hörte sich in der Pressemitteilung der Kommission am 21.10.25 auf den ersten Blick sehr gut an. Die Euphorie weicht jetzt leider der Ernüchterung - Die Kommission versucht offenbar einfach ihre IT-Probleme an die Unternehmen abzuwälzen. Am Ende könnte der Vorschlag für die Betriebe sogar noch deutlich schlechter sein als das bestehende Konzept.

 

Der Teufel steckt beim Kommissionsvorschlag im Detail. Aber zunächst die Fakten:

 

Vorgelagerter Betrieb

  • Neben Marktteilnehmer und Händler soll eine weitere Kategorie von Akteuren in der EUDR geschaffen werden, der ‘micro and small primary operator’, definiert als Kleinst- oder Kleinbetrieb mit weniger als 50 Mitarbeitern, der in einem Land mit Niedrigrisikobewertung relevante Rohstoffe erzeugt.

  • Dieser soll nun keine Sorgfaltserklärungen mehr abgeben müssen, aber sich im IS einmalig registrieren und dabei seine Stammdaten angeben, den HS-Code seines Rohstoffs, den Handelsnamen und die zu erwartende jährlich zu erzeugende Menge (neuer Annex 3).

  • Statt der Geokoordinaten dürfen die Unternehmen auch Postadressen angeben, allerdings nicht die Adresse des Unternehmens, sondern der Grundstücke der Rohstofferzeugung (!): "For micro and small primary operators, the geolocation referred to in Article 9(1), point (d), may be replaced by the postal address of all plots of where the relevant commodities that the relevant product contains, or has been made using, were produced."’ (Neuer Artikel 4a)

  • Die neuen Kleinunternehmen erhalten dann statt einer Referenznummer eine einmalige Identifikationsnummer, die sie an ihre Kunden weitergeben müssen, wenn sie relevante Rohstoffe verkaufen.

  • Die neuen Klein- und Kleinstproduzenten erhalten ein Jahr mehr Zeit die EUDR umzusetzen bis 12/2026, für alle anderen soll es beim 30.12.2025 bleiben. Es ist anzunehmen, dass auch die nachgelagerten Unternehmen zumindest bis Ende 2026 ohne EUDR Daten Holz bei solchen Kleinbetrieben kaufen dürfen.

 

Nachgelagerte Kette

  • nachgelagerte nicht-KMU sollen tatsächlich keine eigenen Sorgfaltserklärungen mehr abgeben und die Erfüllung der Sorgfaltspflicht in der vorgelagerten Kette nicht mehr feststellen müssen, die Artikel 4 (8-10) sollen wegfallen.

  • Gleichzeitig wird der Artikel zur Pflicht zur Datenweitergabe 4(7) erweitert um die Registrierungsnummern der neuen Kleinproduzenten.

  • Im Artikel 6 wird die Möglichkeit der Stellvertretenden Deklaration erweitert um die stellvertretende Registrierung der Kleinbetriebe im IS.

 

Bewertung des HDH:

  • ein großer Teil der Forstbetriebe in Deutschland dürfte in die Klein- und Kleinstbetriebkategorie mit weniger als 50 Mitarbeitern und weniger als 10 Mio. Euro Jahresumsatz fallen, gleichzeitig würde der Registrierungsaufwand wohl leider nicht geringer ausfallen. Dass das Endergebnis dann Registrierungsnummer und nicht Referenznummer heißt und der Vorgang nur einmalig gemacht werden muss, stellt keine wirkliche Entlastung dar. Die hinterlegten Daten sind weitgehend diesselben wie früher, nur die Geokoordinaten würden wegfallen.

  • Als einzig positiven Punkt könnte man sehen, dass die Postadressen der Waldgrundstücke, wenn es so etwas denn gibt, vielleicht leichter durch Bevollmächtigte im Sinne von Art. 6 zu ermitteln sind als die Recherche nach Geokoordinaten.

  • Danach wird es aber noch schlimmer: Neben den Referenznummern (und Prüfnummern?), die nach wie vor von großen Marktteilnehmern wie Landesforstbetrieben erzeugt werden, würden sich dann spätestens 2027 noch die neuen Identifikationsnummern der Kleinstbetriebe als weiterer Datensatz hinzugesellen.

  • Über diese neuen Nummern wissen wir noch nichts, sie könnten aber dann datenschutztechnisch problematisch sein, wenn dadurch zum Beispiel auf den Rundholzeinkauf eines Unternehmens geschlossen werden könnte.

  • Die große Crux ist das Beibehalten der Pflicht zur Weiterleitung nach Art. 4 (7) für nachgelagerte Marktteilnehmer, hier verschenkt die Kommission echtes Entlastungspotenzial.

  • Durch den Wegfall der nachgelagerten Sorgfaltserklärungen würden zudem echte Erleichterungsoptionen wegfallen. So könnten Referenznummern (und Identifikationsnummern?) nicht mehr "verdichtet" werden. Die Zahl an weiterzuleitenden Datensätzen an Identifikationsnummern würde gerade weiter hinten in der Kette massiv steigen, wenn etwa große Holzwerkstoffbetriebe gigantische Nummernkonvolute an die Möbelindustrie weitergeben müssten.

  • Es bleibt aber derzeit noch unklar, ob freiwillige Sorgfaltserklärungen (inklusive Identifikationsnummern?) weiter möglich sein würden - wenn man der Argumentation der Kommission folgt, dass das "exzessive" Deklarieren über die API verantwortlich sein soll für das IT-Desaster, darf man da wohl getrost skeptisch sein.

  • Auch der Ansatz der Chargendeklaration baut ja ganz wesentlich auf eigenen Sorgfaltserklärungen der Unternehmen auf. Nach dem neuen Vorschlag müsste der weiterzureichende Datensatz wohl ständig aktuell gehalten werden, inklusive bestehender Probleme wie das Auslisten und Archivieren alter Nummern.

 

Fazit:

Es bleibt zu hoffen, dass dieser unausgegorene Vorschlag im weiteren Gesetzgebungsprozess noch inhaltliche Anpassungen erhält. Eine Streichung von Artikel 4 (7) wäre hier zum Beispiel schon mal ein guter Ansatz.


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