Der Hauptverband der Deutschen Holzindustrie (HDH) kritisiert den Änderungsvorschlag der EU-Kommission zur Europäischen Entwaldungsrichtlinie EUDR als unzureichend.
HDH-Hauptgeschäftsführer Dr. Denny Ohnesorge dazu:
„Der neue EUDR-Vorschlag ist eine Verschlimmbesserung. Positiv ist, dass die Kommission erkannt hat, dass die Verordnung bürokratisch entschlackt werden muss. Aber wir bezweifeln, dass die vorgeschlagenen Änderungen den Betrieben wirklich umfassende Erleichterungen in der Praxis bieten. Wir fordern vom Europäischen Rat und dem Europäischen Parlament daher, diesem Vorschlag nicht zuzustimmen, sondern sich für echte bürokratische Entlastungen einzusetzen. Denn das Ziel, die weltweite Entwaldung zu bekämpfen, wird nicht durch neue Bürokratie in Ländern erreicht, in denen es gar keine Entwaldung gibt. Auffällig ist daher, dass die Forderung nach einer Null-Risiko-Kategorie fehlt, in denen überhaupt keine Berichtspflichten notwendig sind.“
Gerade die Erleichterungen für Kleinstbetriebe bringen keine echten Entlastungen für die Wertschöpfungskette. Zwar müssen kleine Erstinverkehrsbringer aus Niedrig-Risiko-Ländern keine Referenznummern mehr erstellen, aber dafür müssen sie sich trotzdem einmalig auf der EU-Datenbank registrieren, Angaben zu ihrer Produktion machen und ihre dort erhaltene Registrierungsnummer an ihre Kunden weiterreichen. „Dabei ist es vor allem der Aufwand der Registrierung und Datenweiterleitung, der für viele Forstbetriebe die Umsetzung der EUDR so schwierig gestaltet“, so Ohnesorge.
Auch der Vorschlag, dass Betriebe der nachgelagerten Lieferkette keine eigenen Sorgfältigkeitserklärungen mehr erstellen müssen, bedeutet nur eine geringfügige Entlastung. Die Referenznummern der Lieferanten müssen nämlich weiterhin bearbeitet werden. Mit der ‚Deklarationskennungsnummer‘ der Kleinproduzenten kommt sogar noch eine weitere Datenkategorie hinzu, die von allen Unternehmen durch die Lieferkette durchgereicht werden muss.
Ebenfalls kritisch bewertet der HDH die abgesagte Verlängerung der Umsetzungsfrist für große und Mittlere Unternehmen. „Nicht nur kleine Unternehmen sind von den bürokratischen Auflagen der EUDR überfordert. Laut unserer Unternehmensbefragung zum Umsetzungsstand der EUDR sind zwei Drittel aller KMU bis 250 Mitarbeitern zum Jahreswechsel nicht ‚EUDR-ready‘ und es ist auch unwahrscheinlich, dass sie zur Jahresmitte alle Anforderungen erfüllen können. Zudem haben alle Unternehmen durch die irrlichternde Kommunikationspolitik der Kommission einen weiteren ganzen Monat Vorbereitungszeit verloren. Wir fordern daher eine Verlängerung der Umsetzungsfrist auch für große Unternehmen um ein ganzes Jahr“, so Ohnesorge abschließend.