Der Entwurf der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) 2026/1 befindet sich derzeit im Anhörungsverfahren. Weil die Musterverwaltungsvorschriften auch Vorschriften für Holzhäuser beziehen, wird die Holzwirtschaft Stellung beziehen, obwohl die Erfahrungen aus früheren Anhörungen wenig Anlass zur Zuversicht geben.
Die Erfahrung aus früheren Verfahren ist ernüchternd: Bereits zu zahlreichen Vorgängerversionen hat die Branche umfangreiche und praxisnahe Stellungnahmen abgegeben – ohne erkennbare Berücksichtigung oder Rückmeldung. Was mit diesen Eingaben geschieht, bleibt bis heute intransparent. Dabei sollte man eigentlich erwarten dürfen, dass strukturierte und fachlich fundierte Beteiligungen ernsthaft geprüft, abgewogen und zumindest nachvollziehbar beantwortet werden.
Stattdessen wird die Beteiligung nun durch die unzureichende Digitalisierung des Anhörungsverfahrens durch das Deutsche Institut für Bautechnik weiter erschwert. Erstmals steht kein konsolidiertes Gesamt-Dokument des Entwurfs mehr zur Verfügung. Änderungen können nur noch mühsam innerhalb einer Webanwendung einzeln identifiziert werden, nachdem man sich zeitaufwendig bis zur jeweiligen Textstelle durchgeklickt hat. Eine konsolidierte Stellungnahme ist nicht mehr möglich; jede einzelne Anmerkung muss separat eingegeben werden. Das ist nicht benutzerunfreundlich und erschwert eine transparente und systematische Bewertung der Änderungen erheblich.
Die Holzwirtschaft hat diese Problematik gegenüber dem DIBt klar benannt und wird sich trotz dieser erschwerten Rahmenbedingungen weiterhin konstruktiv in das Verfahren einbringen. Dies ist jedoch verbunden mit der klaren Erwartung, dass fachlich fundierte Stellungnahmen künftig nachvollziehbar geprüft und beantwortet werden und nicht im behördlichen Nirwana verschwinden.