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Verband Fenster + Fassade (VFF)

Förderprogramme 2026: Diese Unterstützung gibt es für neue Fenster, Türen und Fassaden



05.02.2026

Weitere Infos:
Leonhard Mertens
presse@holzindustrie.de



Verband Fenster + Fassade (VFF)
Chausseestr. 99
10115 Berlin
Deutschland

Tel. +49 160 970 293 62
pr@window.de
www.window.de

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Bild VFF Fördermittel-Assistent

Eigentümer, die in neue Fenster, Türen oder Fassaden investieren, können Fördermittel in Höhe von mehreren Tausend Euro erhalten. Auch wenn die Vielzahl der Programme unübersichtlich erscheint, folgt die Förderung einer klaren Systematik: Für Maßnahmen an der Gebäudehülle stehen Zuschüsse, zinsgünstige Kredite oder steuerliche Vorteile zur Verfügung. Orientierung im komplexen Förderumfeld bietet der Verband Fenster + Fassade (VFF).

 

Neue Fenster und Türen sowie die Dämmung der Außenwände und Dächer zählen zu den wirksamsten Maßnahmen zur Senkung des Energieverbrauchs. Entsprechend gilt bei Sanierungen die fachliche Grundregel die Gebäudehülle und die Heiztechnik gut auf einander abgestimmt zu erneuern. Solange über Fenster, Fassade oder Dach unnötig Wärme verloren geht, zahlt sich die Investition in eine moderne Heizanlage nicht aus. Neben der Energieeinsparung verbessert eine gut gedämmte Gebäudehülle zudem den Wohnkomfort, etwa durch gleichmäßigere Raumtemperaturen und weniger Zugluft.

 

Die wichtigsten Bundesförderprogramme sind auch 2026 fortgeführt worden. Dazu zählen insbesondere die KfW-Programme für den klimafreundlichen Neubau sowie die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) für Sanierungen und Einzelmaßnahmen an Bestandsgebäuden. Auch spezielle Programme wie „Wohneigentum für Familien“ oder „Jung kauft Alt“ bleiben bestehen. Bei der steuerlichen Förderung nach § 35c EStG gibt es keine Änderungen.

 

Gebäudehülle: Welche Maßnahmen werden gefördert?

  • neue Fenster und Türen
  • Dämmung von Außenwänden, Dachflächen, Fußböden und Geschossdecken
  • Neuer außenliegender Sonnenschutz (Rollläden, Jalousien, Fenstermarkisen)
  • Vorbereitende Baumaßnahmen

 

Für Sanierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle stehen Eigentümern grundsätzlich drei Förderwege offen: direkte Zuschüsse, zinsgünstige Kredite sowie steuerliche Vergünstigungen. Zuschüsse und Kredite werden im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bereitgestellt. Hinweise zu den einzelnen Programmen sind verlinkt

 

 

 

Direkter Zuschuss vom Staat

 

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gewährt der Staat einen direkten Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der Investitionskosten. Zusätzlich können Eigentümer weitere fünf Prozent Zuschuss erhalten, wenn sie einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) vorlegen, der weitere Maßnahmen aufzeigt. Für die Erstellung des Fahrplans ist ein Energieeffizienz-Experten erforderlich, der die Immobilie vor Ort begutachtet und einen Zeitplan für die Sanierung erstellt. Der Berater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste des Bundes geführt sein.

 

 

 

Kredite mit günstigen Konditionen

 

Eigentümer, die für ein Einzelprojekt einen direkten Zuschuss nach BEG erhalten, können für die restlichen Kosten einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro beantragen. Beträgt das zu versteuernde Jahreseinkommen weniger als 90.000 Euro, sind die Zinsen besonders günstig.

 

Wer umfassendere Sanierungen durchführt – neue Heizung, Dämmung und neue Fenster – und damit eine Effizienzhausklasse erreicht, kann über die BEG einen zinsverbilligten Kredit mit Tilgungszuschuss von bis zu 150.000 Euro erhalten. Die genauen Konditionen sowie die Höhe der Rückzahlung richten sich nach der erreichten Effizienzklasse des Gebäudes.

 

 

 

Steuerliche Förderung nutzen

 

Alternativ zu direkten Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten können Eigentümer die Kosten für die Sanierungsprojekte auch steuerlich über den § 35c EstG geltend machen. In der Einkommensteuer lassen 20 Prozent der Aufwendungen verteilt auf drei Jahre direkt von der Steuerschuld absetzen – mit einem Höchstbetrag von 40.000 Euro.

 

Zusätzlich kann die Hälfte der Kosten für die Baubegleitung und Fachplanung steuerlich berücksichtigt werden.

 

Handwerkerleistungen für die Sanierung können ebenfalls als haushaltsnahe Handwerkerleistung steuerlich geltend gemacht werden. 20 Prozent der Arbeitskosten,bis zu 1.200 Euro pro Jahr. Hinweis: Sonnenschutzsysteme sind von der steuerlichen Förderung ausgenommen.

 

VFF Fördermittel-Assistent

 

Für die Planung von energetischen Sanierungsprojekten empfiehlt der VFF, sich frühzeitig an einen Fachbetrieb zu wenden. Eine fachgerechte Beratung hilft nicht nur dabei, die passende Förderung zu finden, sondern stellt auch sicher, dass die Maßnahmen technisch sinnvoll aufeinander abgestimmt sind. Eine detaillierte Auskunft über Fördermöglichkeiten von Bund, Ländern und Kommunen gibt auch der VFF Fördermittel-Assistent. Geben Sie einfach Projekt, Postleitzahl und Baujahr der Immobilie ein und die Datenbank listet alle verfügbaren Fördermöglichkeiten auf.


Weitere Infos:
Leonhard Mertens
presse@holzindustrie.de



Verband Fenster + Fassade (VFF)
Chausseestr. 99
10115 Berlin
Deutschland

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